Raumordnungsplan

AKTUELL (07.08.25): 4. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans (ROP) IV Westpfalz, Windenergie

Ab dem 12. August läuft die Offenlage zur 4. Teilfortschreibung des ROP IV Westpfalz – Informationen und Material auf dieser Seite.

Die Beteiligung wird primär über das Beteiligungsportal des Landes Rheinland-Pfalz ermöglicht, die entsprechende URL (Inhalte seit 07.08.25 aktiv) lautet: https://kurzlinks.de/Offenlage_ROP_IV_WestpfalzHinweis: diese URL verweist aus technischen Gründen auf die Seite https://buergerbeteiligung.sachsen.de/…; dies ist korrekt und kein Anlass zur Beunruhigung. Wir bitten die Beteiligung möglichst nur über das Portal durchzuführen; Stellungnahmen sind aber grundsätzlich auch weiterhin auf analogem Wege und digital per E-Mail möglich.

QR-Code zum Beteiligungsportal des Landes Rheinland-Pfalz

Raumordnungsplan – wozu?

Der Mensch beansprucht Raum und verändert ihn u.a. durch Wohnen, Arbeiten, Versorgen, Erholen, Verkehr, Landbewirtschaftung und Nutzung verschiedener natürlicher Ressourcen. Die Raumordnung hat generell die Aufgabe, diese Raumansprüche untereinander abzuwägen sowie mit den vorhandenen natürlichen Gegebenheiten abzustimmen (Prinzip der Nachhaltigkeit) und damit wertgleiche Lebensbedingungen für die Bevölkerung zu gestalten (Prinzip der Gleichwertigkeit).

Die für die Raumentwicklung maßgebenden Ziele finden sich auf Landesebene im Landesentwicklungsprogramm (LEP) und auf der Ebene der Planungsregionen in den Regionalen Raumordnungsplänen (ROP). Diese binden die nachgeordneten Planungsebenen (BauGB § 1 (4)).

Zuständig für Raumordnung und Regionalentwicklung im Gebiet der Region sind in Rheinland-Pfalz die Planungsgemeinschaften – für die Region Westpfalz die Planungsgemeinschaft Westpfalz (PGW).

Die Regionalplanung ist dabei die Nahtstelle zwischen örtlicher, interkommunaler Planung und landesweiter Planung; hier erfolgt sowohl die konkretisierende Ausarbeitung von Zielen und Grundsätzen der Landesplanung für das Gebiet der Gesamtregion als auch die Abstimmung zwischen dieser zusammenfassenden, koordinierenden und langfristig angelegten Planung mit der kommunalen Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplan).

Regionaler Raumordnungsplan Westpfalz IV (mit Teilfortschreibungen 1 – 3)

Der Minister des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz hat mit Schreiben vom 08. April 2020 die Zweite und Dritte Teilfortschreibung des ROP IV Westpfalz genehmigt. Mit Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz am 18. Mai 2020 sind beide Teilfortschreibungen rechtswirksam.

Zum ROP Westpfalz sind folgende Dokumente hier online als PDF verfügbar:

Archiv

Ergänzende Geodatensätze zu einzelnen Karteninhalten

Service für die Träger der Bauleitplanung

Als Arbeitshilfe (verbindlich ist ausschließlich der Gesamtplan in unvergrößerter Form = Maßstab 1 : 75.000) bietet die Planungsgemeinschaft Ausschnitte des aktuellen Regionalplans pro Kreisfreie Stadt bzw. Verbandsgemeinde. Damit soll es den Planungsämtern, Gemeinderäten und Planungsbüros erleichtert werden, die für sie maßgeblichen Inhalte des ROP IV Westpfalz auf das Gebiet ihres Flächennutzungsplans zu beziehen.

Die Links zu den einzelnen Planausschnitten finden Sie in unserem Downloadbereich.

Weitere Quellen raumrelevanter Planwerke und Geodaten

Die Oberste Landesplanungsbehörde (im Innenministerium / Mainz) bietet ergänzend eine Gesamtschau der digitalen Raumordnungspläne (Karten) im Internet an.

Die Obere Landesplanungsbehörde (bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd / Neustadt) hält zudem das sog. Raumordnungskataster vor.

Weitere nützliche Kartenwerke und Informationen bieten auch: