Raumordnungsplan
4. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans (ROP) IV Westpfalz
Teil B: Gewerbe, Wohnen und Energie (Teilbereich Freiflächen-Photovoltaik)
Vom 17. März 2026 bis einschließlich 30. April 2026 findet die die Offenlage zur 4. Teilfortschreibung des ROP IV Westpfalz (Teil B) statt.
Anregungen und Stellungnahmen können bis einschl. 18. Mai 2026 (Ende der Nachmeldefrist) schriftlich oder elektronisch gegenüber der Planungsgemeinschaft Westpfalz, Bahnhofstraße 1, 67655 Kaiserslautern (E-Mail: gs@pg-westpfalz.de) oder gegenüber den auslegenden Stellen zur entsprechenden Weiterleitung vorgebracht werden. Später vorgebrachte Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet.
4. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans (ROP) IV Westpfalz i.d.F. der 3. Teilfortschreibung vom 18. Mai. 2020
Teil B Gewerbe, Wohnen und Energie (Teilbereich Freiflächen-Photovoltaik)
Verfahrensunterlagen zum Download (PDF)
- Textband Kapitel II.1.2.2 und II.1.5 (Gewerbe)
- Umweltbericht zu Kapitel II.1.2.2 und II.1.5 (Text)
- Umweltbericht zu Kapitel II.1.2.2 und II.1.5 (Steckbriefe zu den Einzelflächen)
- Textband Kapitel II.1.3 (Wohnen)
- Textband Kapitel II.3.2 (FFPVA)
- Umweltbericht zu Kapitel II.3.2. (FFPVA)
- ROP IV Anhang 1
- Gesamtkarte DIN A0
- Geodaten Vorbehaltskulisse Gewerbe
- Geodaten Vorbehaltskulisse Freiflächen-Photovoltaik (FFPVA)
- Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage (Staatsanzeiger für RLP vom 09. März 2026)
Raumordnungsplan – wozu?
Der Mensch beansprucht Raum und verändert ihn u.a. durch Wohnen, Arbeiten, Versorgen, Erholen, Verkehr, Landbewirtschaftung und Nutzung verschiedener natürlicher Ressourcen. Die Raumordnung hat generell die Aufgabe, diese Raumansprüche untereinander abzuwägen sowie mit den vorhandenen natürlichen Gegebenheiten abzustimmen (Prinzip der Nachhaltigkeit) und damit wertgleiche Lebensbedingungen für die Bevölkerung zu gestalten (Prinzip der Gleichwertigkeit).
Die für die Raumentwicklung maßgebenden Ziele finden sich auf Landesebene im Landesentwicklungsprogramm (LEP) und auf der Ebene der Planungsregionen in den Regionalen Raumordnungsplänen (ROP). Diese binden die nachgeordneten Planungsebenen (BauGB § 1 (4)).
Zuständig für Raumordnung und Regionalentwicklung im Gebiet der Region sind in Rheinland-Pfalz die Planungsgemeinschaften – für die Region Westpfalz die Planungsgemeinschaft Westpfalz (PGW).
Die Regionalplanung ist dabei die Nahtstelle zwischen örtlicher, interkommunaler Planung und landesweiter Planung; hier erfolgt sowohl die konkretisierende Ausarbeitung von Zielen und Grundsätzen der Landesplanung für das Gebiet der Gesamtregion als auch die Abstimmung zwischen dieser zusammenfassenden, koordinierenden und langfristig angelegten Planung mit der kommunalen Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplan).
Regionaler Raumordnungsplan Westpfalz IV (mit Teilfortschreibungen 1 – 3)
Der Minister des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz hat mit Schreiben vom 08. April 2020 die Zweite und Dritte Teilfortschreibung des ROP IV Westpfalz genehmigt. Mit Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz am 18. Mai 2020 sind beide Teilfortschreibungen rechtswirksam.
Zum ROP Westpfalz sind folgende Dokumente hier online als PDF verfügbar:
- Textband ROP IV Westpfalz (2012) (rechtsverbindlich)
- Textteil ROP IV (1. Teilfortschreibung 2014) (rechtsverbindlich)
- Textteil ROP IV (2. Teilfortschreibung 2016) (rechtsverbindlich), zus. mit 3. TF
- Textteil ROP IV (3. Teilfortschreibung 2018) (rechtsverbindlich)
- Gesamtkarte ROP IV (3. Teilfortschreibung 2018) (rechtsverbindlich)
Archiv
- ROP III – Textband (außer Kraft)
- ROP III – Gesamtkarte (außer Kraft)
Ergänzende Geodatensätze zu einzelnen Karteninhalten
Vorranggebiete:
- Vorranggebiete Windenergienutzung (SHP / ZIP) – 30 kB; GCS-ETRS-1989, UTM 32N 8 Stellen
- Vorranggebiete Landwirtschaft (14,3 MB)
- Regionaler Grünzug (1,2 MB)
- Vorranggebiete Reg. Biotopverbund (3,1 MB)
- Vorranggebiete Grundwassersicherung (223 kB)
- Vorranggebiete Forstwirtschaft (930 kB)
- Vorranggebiete Rohstoffsicherung (73 kB)
Vorbehaltsgebiete:
- Vorbehaltsgebiete Erholung (3,3 MB)
- Vorbehaltsgebiete Grundwassersicherung (2,5 MB)
- Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz (0,5 MB)
- Vorbehaltsgebiete Regionaler Biotopverbund (0,2 MB)
- Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung (0,1 MB)
Service für die Träger der Bauleitplanung
Als Arbeitshilfe (verbindlich ist ausschließlich der Gesamtplan in unvergrößerter Form = Maßstab 1 : 75.000) bietet die Planungsgemeinschaft Ausschnitte des aktuellen Regionalplans pro Kreisfreie Stadt bzw. Verbandsgemeinde. Damit soll es den Planungsämtern, Gemeinderäten und Planungsbüros erleichtert werden, die für sie maßgeblichen Inhalte des ROP IV Westpfalz auf das Gebiet ihres Flächennutzungsplans zu beziehen.
Die Links zu den einzelnen Planausschnitten finden Sie in unserem Downloadbereich.
Weitere Quellen raumrelevanter Planwerke und Geodaten
Die Oberste Landesplanungsbehörde (im Innenministerium / Mainz) bietet ergänzend eine Gesamtschau der digitalen Raumordnungspläne (Karten) im Internet an.
Die Obere Landesplanungsbehörde (bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd / Neustadt) hält zudem das sog. Raumordnungskataster vor.
Weitere nützliche Kartenwerke und Informationen bieten auch:
- Das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz auf seiner Webseite
- sowie das Geoportal RLP
